Allgemeine Geschäftsbedingungen

Firmenauskunft P.U.R. GmbH (Stand: 19.09.2022)

§1 - Auftragserteilung

(1) Der Vertrag kommt zustande zwischen der Firmenauskunft P.U.R. GmbH und dem Kunden.
(2) Die Firmenauskunft P.U.R. GmbH schließt Verträge nur mit Unternehmern (§ 14 BGB), nicht mit Verbrauchern (§ 13 BGB). Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbst-ständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

§2 - Unterlagen

Nach Abschluss des Vertrages ist der Kunde verpflichtet, der Firmenauskunft P.U.R. GmbH die zur Erfüllung des Auftrages erforderlichen Unterlagen (Foto, Prospekte etc.) zur Verfügung zu stellen. Diese Unterlagen bleiben bis zur vollständigen Erledigung des Auftrages des Kunden im Besitz der Firmenauskunft P.U.R. GmbH. Diese macht insoweit bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung von ihrem Zurückbehaltungsrecht gebrauch. Die bei Erfüllung des Auftrages neu erstellten Unterlagen, wie z.B. Fotos, elektronische Daten und Informationen sowie die im Kundenauftrag erstellte Eintragung verbleiben im Eigentum der Firmenauskunft P.U.R. GmbH. Diese Unterlagen bleiben auch im Besitz der Firmenauskunft P.U.R. GmbH.

§3 ± Abtretungsmöglichkeit

Die Firmenauskunft P.U.R. GmbH ist berechtigt, bestehende Verträge an Dritte zu veräußern, wobei die ordnungsgemäße Veröffentlichung gewährleistet sein muss. Außerdem steht es der Firmenauskunft P.U.R. GmbH frei, die Internet-Domain gegebenenfalls zu ändern, wobei auch hier der selbe Komfort und die selbe Werbewirksamkeit gegeben sein müssen.

§4 - Ablehnung von Aufträgen

Die Firmenauskunft P.U.R. GmbH bietet ihre Dienstleistung nur im Rahmen des geltenden Rechts an. Stellt sich nach Vertragsabschluss und Auftragserteilung heraus, dass der vollständige Text oder einzelne Textpassagen beziehungsweise Fotos oder sonstige Inhalte gegen geltendes Recht verstoßen ist die Firmenauskunft P.U.R. GmbH berechtigt, einzelne Texte, Textteile oder Fotos nicht zu veröffentlichen. Verstößt der gesamte Inhalt gegen geltendes Recht ist die Firmenauskunft P.U.R. GmbH berechtigt, den Auftrag nicht auszuführen. Bei nur teilweiser Erfüllung des Auftrages wird vom Kunden teilweise Bezahlung seiner Rechnung verlangt. Die Kürzung des Rechnungsbetrages beläuft sich auf maximal 50 %. Nur bei einer vollständigen Ablehnung des Auftrags durch die Firmenauskunft P.U.R. GmbH wird auch der vereinbarte Preis vom Kunden nicht geschuldet.

§5 - Auftragserfüllung

Die Firmenauskunft P.U.R. GmbH wird die von den Kunden erteilten Aufträge nach bestem Wissen umsetzen und publizieren. Die zur Erfüllung des Auftrages notwendigen und vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten werden erfasst und gespeichert. Der Kunde ist ausdrücklich mit der Speicherung seiner Daten und Informationen einverstanden. Nachdem die Eintragung erstellt worden ist, bekommt der Kunde einen Ausdruck zugesandt. Diesem Ausdruck liegt auch die Rechnung der Firmenauskunft P.U.R. GmbH bei. Außerdem wird die Eintragung für einen Zeitraum von 10 Tagen in der dem Kunden zugesandten Form publiziert. Der Kunde hat die Eintragung mit dem ihm zugesandten Inhalt akzeptiert, wenn er nicht innerhalb von 5 Tagen ab Zugang der

Rechnung und des Probeabdrucks schriftlich Änderungswünsche der Firmenauskunft P.U.R. GmbH zusendet. Telefonische Änderungswünsche sind unverzüglich schriftlich an die Firmenauskunft P.U.R. GmbH weiterzuleiten.

§6 - Verantwortung für den Inhalt der Eintragung

Für den Inhalt der Einträge ist allein der Kunde und Besteller verantwortlich. Er verpflichtet sich, die rechtliche Zulässigkeit seiner Einträge vor Erteilung des Auftrages abzuklären und der Firmenauskunft P.U.R. GmbH gegenüber zu erklären, dass keine rechtlichen Bedenken gegen den Inhalt seiner Eintragung bestehen. Die Firmenauskunft P.U.R. GmbH übernimmt im Hinblick auf die rechtliche Zulässigkeit keine Haftung.

§7 Eintragung von Ärzten laut BOÄ

Allen Ärzten steht ein Grundeintrag kostenfrei zur Verfügung. Der Grundeintrag beschränkt sich auf Name, Anschrift und Telefonnummer des einzutragenden Arztes. Weitergehende Angaben sind kostenpflichtig; es dürfen jedoch nur nach der BOÄ ankündigungsfähige Daten aufgenommen werden. Hierfür ist ausschließlich der Auftrag gebende Arzt zuständig. Bei Verstößen hält dieser die Firmenauskunft P.U.R. GmbH schadlos.

§8 - Gewährleistung

Die Firmenauskunft P.U.R. GmbH haftet nur für Schäden, welche auf ihr eigenes Verhalten zurückgeführt werden können. In diesem Fall ist die Haftung im Höchstfall auf den vereinbarten Nettopreis beschränkt. Keine Haftung übernimmt die Firmenauskunft P.U.R. GmbH für eine 100%ige Abdeckung aller Internetbrowser. Die publizierte Eintragung kann auf jedem Computer eine andere Ausgestaltung annehmen. Dieses ist nicht auf die Firmenauskunft P.U.R. GmbH zurückzuführen. Für Unterbrechungen und Störungen in der Datenausgabe haftet die Firmenauskunft P.U.R. GmbH nur dann, wenn die Unterbrechungen und Störungen ursächlich und ausschließlich auf die Firmenauskunft P.U.R. GmbH zurückgeführt werden können. In jedem Fall ist die Haftungsobergrenze der vereinbarte Nettopreis.

§9 - Zahlung

Der Kunde ist verpflichtet, die ihm mit dem Auszug des Eintrages zugesandte Rechnung innerhalb des Ihm gewährten Zahlungszieles ohne Abzug zu zahlen. Der Eintragungspreis ist immer zu Beginn des vereinbarten laufenden Eintragungszeitraumes als Gesamtsumme fällig. Abweichende Zahlungsvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Zahlungen dürfen ausschließlich auf ein dem Kunden angegebenes Konto der Firmenauskunft P.U.R. GmbH erfolgen. Die vollständige Begleichung der Rechnung ist, unabhängig von eventuellen Änderungswünschen des Kunden, geschuldet. Die Firmenauskunft P.U.R. GmbH behält sich das Recht vor, mit der endgültigen Aufschaltung des Eintrages zu warten, bis der gesamte Rechnungsbetrag ausgeglichen ist.

§10 - Haftungsansprüche

Die Firmenauskunft P.U.R. GmbH waltet nicht als Vermittler zwischen dem jeweiligen Internetbenutzer und dem Kunden. Aus diesem Grunde ist der Kunde verpflichtet, die Firmenauskunft P.U.R. GmbH von allen in Betracht kommenden Ansprüchen Dritter freizustellen und auch in jedem Falle schadlos zu halten.

§11 - Kündigung und Verlängerung des Vertrages

Die Mindestlaufzeit des Vertrages beträgt 6 Monate und beginnt mit dem Vertragsabschluss. Der Vertrag hat - je nach Vereinbarung - eine Gesamtlaufzeit von 6 oder 12 oder 24 Monaten. Er ist mit einer Frist von 12 Wochen zum Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit kündbar. Der Vertrag verlängert sich jeweils um eine weitere Laufzeit (in der Länge der Ursprungslaufzeit) zum Standardpreis (Ursprungspreis ohne Preisnachlässe), falls er nicht spätestens 12 Wochen vor Ablauf des Vertrages in Textform gekündigt wird. Für einen Vertrag mit der Laufzeit von 24 Monaten gilt die Ausnahme, dass dieser sich nur um jeweils 12 Monate verlängert. Der Preis für die Vertragsverlängerung entspricht bei Verträgen mit 6 und 12 Monaten dem Standardpreis der Ursprungslaufzeit. Beim Vertrag über 24 Monate fällt für den 12-monatigen Verlängerungszeitraum 50% des Standardpreises der Ursprungslaufzeit an. Die zu dem Basiseintrag bei Vertragsabschluss einmal zugebuchten Onlineoptionen bleiben bei Verlängerung des Vertrages Vertragsbestandteil und werden zu den vereinbarten Konditionen - sofern der Kunde diesem nicht in Textform widerspricht - weiterberechnet.

§12 - Einverständnis mit künftigen Telefonanrufen zum Zwecke unserer Produktwerbung

(1) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Firmenauskunft P.U.R. GmbH ihn künftig anrufen darf, um ihm Leistungen im Bereich der Internetwerbung, und zwar Einträge auf Webseiten, Suchmaschinenoptimierung und Maßnahmen zur Verbesserung des Rankings in Suchmaschinen, im folgenden "Leistungsarten" genannt, vorzustellen und anzubieten. Diese Einwilligung des Kunden bezieht sich ausschließlich auf Leistungen, für die sich die Firmenauskunft P.U.R. GmbH im Falle eines Vertragsabschlusses selbst gegenüber dem Kunden verpflichtet und erstreckt sich nicht auf das Bewerben irgendwelcher Leistungen, die für Drittanbieter vermittelt werden und bei denen also eine andere Person als die Firmenauskunft P.U.R. GmbH der Vertragspartner im Falle eines Vertragsabschlusses sein würde. Ferner beschränkt sich diese Einwilligung auf die oben genannten Leistungsarten.
(2) Der Kunde darf die Einwilligung jeder Zeit formlos und ohne Einhaltung einer Frist gegenüber der Firmenauskunft P.U.R. GmbH widerrufen. Der Widerruf wird wirksam, sobald der Firmenauskunft P.U.R. GmbH die diesbezügliche Erklärung des Kunden zugegangen ist.
(3) Die Firmenauskunft P.U.R. GmbH sichert zu, den Umfang dieser Vereinbarung über die Einwilligung in Werbeanrufe zuverlässig einzuhalten. Sollte es künftig zu einem von der Firmenauskunft P.U.R. GmbH zu vertretenden Werbeanruf kommen, der nach dieser Vereinbarung unzulässig ist bzw. nach Zugang des Widerrufs der Einwilligung erfolgt, so stehen dem Kunden ab dem Zeitpunkt des Verstoßes rechtliche Ansprüche zu, u.a. auf Unterlassung.

§13 - Rechnungsstellung

Die angegeben Preise sind Nettopreise. Dem Kunden wird zusätzlich die Umsatzsteuer in Höhe des jeweils geltenden Satzes (derzeit 19%) in Rechnung gestellt.

§14 - Gerichtsstand, Erfüllungsort und Rechtswahl

Für alle wechselseitigen Ansprüche der Vertragspartner wird als Erfüllungsort und als besonderer Gerichtsstand 47533 Kleve vereinbart, sofern es sich bei den Vertragspartnern um Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen handelt. Ebenso wird unser Firmensitz als Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbart, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

§15 - Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder der Lücke tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung nahe kommende Regelung, die von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.

Hinweis:

Aus dem Gesetz ergibt sich weder ein Rücktritts-, Kündigungs- oder Widerrufsrecht. Verträge werden mit Ihnen als Gewerbebetrieb / Unternehmer / Freiberufler und nicht als Verbraucher i.s.d. § 13 BGB abgeschlossen.

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